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BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten - Verurteilung wegen Betruges bei Verkauf angeblich wertvoller Edelsteine - Rechtsirrtümliche Bemessung oder Unklarheit der Schadenshöhe - Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Der Revision ist einzuräumen, daß der Ersatz eines möglichen Urkundenbeweises durch Vorhalte über den Inhalt von Schriftstücken zur Herbeiführung bestätigender Erklärungen des Angeklagten grundsätzlich unzulässig ist, wenn es sich um längere Schriftstücke oder um solche handelt, die sprachlich oder inhaltlich schwer zu verstehen sind (BGHSt 11, 159 im Anschluß an BGHSt 5, 278).Schriftstücke, die bei der Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts aus anderen Gründen, z.B. nur wegen der Vollständigkeit oder der Genauigkeit, wörtlich mitgeteilt werden, sind nicht als Ersatz für einen möglichen Urkundenbeweis verwertet (BGHSt 11, 159, 162).
- BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60
Vermögensschaden beim Betrug
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Ob und in welcher Höhe ein Vermögensschaden eingetreten ist, ergibt ein Vergleich der Vermögenslage des Getäuschten vor und nach dem Austausch der Leistungen (RGSt 16, 1; BGHSt 16, 220, 221). - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Darauf, daß an den Angeklagten, der sich zur Sache erklärt hat, weitere Fragen hätten gerichtet werden sollen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75).
- BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Dabei ist jeder wertmäßig meßbare Vorteil zu berücksichtigen, den der Getäuschte erlangt hat (BGHSt 17, 147, 149). - BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen - …
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Darauf, daß an den Angeklagten, der sich zur Sache erklärt hat, weitere Fragen hätten gerichtet werden sollen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75). - RG, 20.04.1887 - 2237/86
1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu …
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Ob und in welcher Höhe ein Vermögensschaden eingetreten ist, ergibt ein Vergleich der Vermögenslage des Getäuschten vor und nach dem Austausch der Leistungen (RGSt 16, 1; BGHSt 16, 220, 221). - BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53
Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil …
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Der Revision ist einzuräumen, daß der Ersatz eines möglichen Urkundenbeweises durch Vorhalte über den Inhalt von Schriftstücken zur Herbeiführung bestätigender Erklärungen des Angeklagten grundsätzlich unzulässig ist, wenn es sich um längere Schriftstücke oder um solche handelt, die sprachlich oder inhaltlich schwer zu verstehen sind (BGHSt 11, 159 im Anschluß an BGHSt 5, 278). - BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 14.03.1978 - 1 StR 8/78
Ohne erkennbaren Ermessensfehler hat der Vorsitzende die teilweise lange zuvor gebuchten Auslandsreisen beider Hauptschöffen als Hinderungsgrund im Sinne des § 54 GVG gewertet (BGH, Urteil vom 27. Mai 1977 - 1 StR 41/75).
- BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; …
Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH…, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78). - BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - …
Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese. - BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung
Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in "einem gerechten Verhältnis zueinander" stehen sollten, kann aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH, Urt. vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).